Die politische Dimension von ESG-Kriterien sowie Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung machen mächtig Druck. Die CSR Berichterstattungspflicht wird für einen zunehmend größeren Kreis von Unternehmen ein Muss.
So bieten wir beispielhaft einen vollständigen und detaillierten EU-Taxonomie-Abgleich aus einer Hand für folgende Immobilien an:
Bestandsgebäude (Acquisition & Ownership)
Neubauten (Construction of New Buildings)
Sanierungen (Renovation of Existing Buildings)
Für ergänzende Services, die zur Einhaltung der EU-Taxonomie-Vorschriften erforderlich sind, unterstützen wir unsere Kunden ebenfalls tatkräftig:
– Gap Analysen – Erstellung von Rückbau- und Recyclingkonzepten – Ökobilanzen – Klimarisikoberichte unter Berücksichtigung der IPCC-Szenarien
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine fachliche Beratung benötigen. Wir unterstützen Sie auch konkret bei der Umsetzung.