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EU-Taxonomie

Ganz
unkompli­ziert

Die politische Dimension von ESG-Kriterien sowie Anforderungen aus der EU-Taxonomie-Verordnung machen mächtig Druck. Die CSR Berichterstattungspflicht wird für einen zunehmend größeren Kreis von Unternehmen ein Muss. 

So bieten wir beispielhaft einen vollständigen und detaillierten EU-Taxonomie-Abgleich aus einer Hand für folgende Immobilien an:

  1. Bestandsgebäude (Acquisition & Ownership)
  2. Neubauten (Construction of New Buildings)
  3. Sanierungen (Renovation of Existing Buildings)

Für ergänzende Services, die zur Einhaltung der EU-Taxonomie-Vorschriften erforderlich sind, unterstützen wir unsere Kunden ebenfalls tatkräftig:

– Gap Analysen
– Erstellung von Rückbau- und Recyclingkonzepten
– Ökobilanzen
– Klimarisikoberichte unter Berücksichtigung der IPCC-Szenarien

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine fachliche Beratung benötigen. Wir unterstützen Sie auch konkret bei der Umsetzung.

Bildquelle: unsplash.com